Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Fachgruppe Yardstick des BSVb

Die Tätigkeit der Fachgruppe Yardstick (FYS) versteht sich als Service für die Segler und Segelclubs am Bodensee. Sie berücksichtigt bei ihren Entscheidungen die Empfehlungen der Vereine, Art der Boote, Regattaergebnisse und die speziellen Verhältnisse des Reviers Bodensee. Eine absolute Genauigkeit der Yardstickzahlen kann nicht erreicht werden. Insbesondere hat keine Yacht einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Yardstickzahl (YZ). Im Gegensatz zu den ursprünglichen Grundsätzen des Yardsticks in England (Vergleich von Bootsklassen - mit größeren Starterfeldern), kann der Einfluss von der Leistung der Mannschaft und der Besegelung, nicht von der Bootsgeschwindigkeit getrennt werden.

  1. Das Präsidium des BSVb ernennt den Obmann der FYS. Die FYS wird vom Obmann geleitet
  2. Die FYS besteht aus einem Obmann und mindestens 5 Mitgliedern. Für 3 der Mitglieder haben die Ländersektionen der Bodenseeanrainer D, CH und A das Vorschlagsrecht. Die restlichen  Mitglieder werden vom Obmann der FYS ernannt. Sie sollen aus den Verbandsvereinen stammen, die Regionen mit den aktivsten Regattabooten vertreten.
  3. Die FYS tagt nach Bedarf. Die Sitzungen werden vom Obmann einberufen. Die FYS vergibt auf Grund von Regattaergebnissen, Vorschlägen der Vereine und eigenen Erkenntnissen eine Yardstickzahl (YZ). Die FYS sorgt darüber hinaus für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit und veröffentlicht die Yardsticktabelle mit den laufenden Neueinträgen, Änderungen, Korrekturen und Beschlüssen im Internet des BSVb und einmal im Jahr im int. Bodenseejahrbuch der Sportschifffahrt die aktuelle Bodensee-Yardsticktabelle. Die FYS pflegt den Kontakt zu den regattaausrichtenden Verbandsvereinen und hilft ggf. den Verantwortlichen bei der Durchführung und Überwachung der Yardstickregatten am Bodensee. Die FYS hat das Recht, zu wichtigen Yardstickregatten Beobachter zu entsenden. Die Wettfahrtleiter von Yardstickregatten sind dringend gehalten die Ranglisten mit Windstärkenangaben, gesegelten und berechneten Zeiten, sowie offensichtliche fehlerhafte YZ, dem YS-Obmann/-Ausschuss zu melden.
  4. Boote mit YS -Zahlen unter 80, laufen unter der Gruppe (Typ) 0, sie sollten nicht in einer Wertungsgruppe mit normalen Kielbooten ab YZ 80 gewertet werden. Sie sind in der Bodenseeyardstickliste in der S-Spalte (Typ= 0, Jol., Jkr, Kb, SF, MB und LIB), unter 0, gelistet.
  5. Bei der Festlegung einer YZ ist darauf zu achten, dass krasse Bevorteilungen oder Benachteiligungen einzelner Boote nicht eintreten. In der Regel entscheidet die einfache Mehrheit der Mitglieder der FYS. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmannes. Unmittelbar befangene Mitglieder sind bei derartigen Abstimmungen nicht stimmberechtigt.
  6. Die Entscheidungen der FYS sind verbindlich. Wer zu einer YST-Regatta eines BSVb Verbandsvereines meldet, unterwirft sich der Yardstick-Tabelle der FYS des BSVb und hat für die betreffende Regatta keine Einspruchsmöglichkeiten.
  7. Bei Vorlage von wertbaren Fakten, überprüft die FYS die vormals vergebene YZ. Diese yardstickrelevanten Fakten sind in erster Linie Ergebnisse von Wettfahrten mit ausgewogenem Anteil von Kreuz-, Raum- und Vorwindkursen, bei vorherrschenden Windverhältnissen um 2 Beaufort. Andere bekannt werdende Handicap-Faktoren können unverbindlich in eine Bewertung mit einbezogen werden.
  8. Anträge für Vergabe einer neuen YZ oder für die Überprüfung und Änderung  einer bestehenden YZ, müssen mit offiziellem Antragsformular des BSVb-FYS an die FYS gerichtet werden, wobei die Empfehlung eines Verbandsvereines in die 2. Seite des Antragsformulars eingetragen, und von diesem signiert werden müssen. Ausnahmen sind möglich, z.B. für nicht am Bodensee beheimatete Boote, welche an Bodenseeregatten teilnehmen möchten, oder bei Verbandsvereinen die keinen Sportverantwortlichen haben.
  9. Einsprüche können nur erfolgen, wenn es sich um Korrekturen oder Änderungen von mehr als 3 Punkten der betreffenden YZ handelt. Diese Einsprüche können nur über die Verbandsvereine eingebracht werden, wenn der betreffende Verbandsverein eine begründete positive Stellungnahme beifügt. In derartigen Fällen wird von der FYS bei Nichtentsprechen eine schriftliche Begründung abgegeben. Die so erfolgte Entscheidung ist endgültig. Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
  10. Gültig ist nur die im Internet des BSVb veröffentlichte aktuelle Liste der Bodenseeyardstickzahl ab Saisonbeginn, spätestens ab 01.06. des jeweiligen Regattajahres werden keine Änderungsanträge für das laufende Jahr mehr angenommen.
  11. Alle Neueinstufungen, Änderungen und Korrekturen des letzten und laufenden Jahres, werden von der FYS speziell beobachtet. Sie können nach Bedarf jederzeit von der FYS korrigiert werden. Diese Korrekturen, wie auch die Neueinstufungen gelten ab Veröffentlichung auf der Homepage des BSVb.
  12. Für die Durchführung der Yardstickregatten, Ermittlung und Vermessung der Segelflächen gelten die im Anhang unter „Hinweise, Empfehlungen und Definitionen“ gemachten Ausführungen als verbindlich.             

Gottlieben, 30. Januar 2017
Obmann BSVb Fachgruppe Yardstick
Hans Wittich

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